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   OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02   

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https://dejure.org/2003,4036
OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02 (https://dejure.org/2003,4036)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.03.2003 - 4 W 19/02 (https://dejure.org/2003,4036)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. März 2003 - 4 W 19/02 (https://dejure.org/2003,4036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Am Rechtsstreit eines Insolvenzverwalters wirtschaftlich Beteiligte; Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zumutbarkeit von Vorschüssen auf die Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1
    Kostenbeteiligung am Gegenstand des Rechtsstreits eines Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1721
  • MDR 2003, 1076
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 21.08.2000 - 6 W 534/00

    Zumutbarkeit der Aufbringung von Verfahrenskosten

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02
    Es ist vielmehr auf eine überschlägige Berechnung mit absoluten Zahlen abzustellen (Abweichung von OLG Koblenz, MDR 2000, 1396).

    Das OLG Koblenz (MDR 2000, 1396) hat ohne nähere Begründung die Zumutbarkeit bei einer Quote von 4, 5 % bejaht (offengelassen von OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315 [dort Quote von 20 %]).

  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02
    Von den danach als wirtschaftlich Beteiligte in Betracht kommenden 14 Gläubigern, deren Forderungen DM 20.000,00 übersteigen, sind die Bundesanstalt für Arbeit und die Träger der Sozialverwaltung (Bauberufsgenossenschaft, IKK und Lohnausgleichskasse) aus Rechtsgründen nicht an einer möglichen Vorschusspflicht zu beteiligen (BGH NJW 1998, 1868 m. w. N.).
  • BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird versucht, die Frage der Zumutbarkeit durch eine Quote zu beantworten, wobei trotzdem auf allgemeine Kriterien zurückgegriffen wird (z.B. OLG Naumburg, ZInsO 2002, 586: "Nennenswerte Verbesserung"; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.2.1997 [Zitiert nach BGH NJW 1997, 3318]: "Erhebliche Quote"; OLG Köln, OLGR 2003, 14 [16]: "Deutlich über anteiliger Beteiligung"; Kammergericht, ZIP 2003, 270 [271]: "Ganz erhebliche Quotenverbesserung").
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter?

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02
    Das OLG Koblenz (MDR 2000, 1396) hat ohne nähere Begründung die Zumutbarkeit bei einer Quote von 4, 5 % bejaht (offengelassen von OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315 [dort Quote von 20 %]).
  • OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an einen Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird versucht, die Frage der Zumutbarkeit durch eine Quote zu beantworten, wobei trotzdem auf allgemeine Kriterien zurückgegriffen wird (z.B. OLG Naumburg, ZInsO 2002, 586: "Nennenswerte Verbesserung"; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.2.1997 [Zitiert nach BGH NJW 1997, 3318]: "Erhebliche Quote"; OLG Köln, OLGR 2003, 14 [16]: "Deutlich über anteiliger Beteiligung"; Kammergericht, ZIP 2003, 270 [271]: "Ganz erhebliche Quotenverbesserung").
  • KG, 30.12.2002 - 2 W 256/02

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird versucht, die Frage der Zumutbarkeit durch eine Quote zu beantworten, wobei trotzdem auf allgemeine Kriterien zurückgegriffen wird (z.B. OLG Naumburg, ZInsO 2002, 586: "Nennenswerte Verbesserung"; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.2.1997 [Zitiert nach BGH NJW 1997, 3318]: "Erhebliche Quote"; OLG Köln, OLGR 2003, 14 [16]: "Deutlich über anteiliger Beteiligung"; Kammergericht, ZIP 2003, 270 [271]: "Ganz erhebliche Quotenverbesserung").
  • OLG Naumburg, 23.01.2002 - 1 W 32/01

    Voraussetzungen der Zumutbarkeit von Kostenvorschüssen im

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird versucht, die Frage der Zumutbarkeit durch eine Quote zu beantworten, wobei trotzdem auf allgemeine Kriterien zurückgegriffen wird (z.B. OLG Naumburg, ZInsO 2002, 586: "Nennenswerte Verbesserung"; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.2.1997 [Zitiert nach BGH NJW 1997, 3318]: "Erhebliche Quote"; OLG Köln, OLGR 2003, 14 [16]: "Deutlich über anteiliger Beteiligung"; Kammergericht, ZIP 2003, 270 [271]: "Ganz erhebliche Quotenverbesserung").
  • OLG Celle, 21.10.2002 - 7 W 47/02
    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02
    Auf die relative Verbesserung der Quote eines Gläubigers kann nicht abgestellt werden (vgl. OLG Rostock, 7. Zivilsenat, Beschl. v. 18.6.2002 - 7 W 47/02), weil die vernünftige Betrachtungsweise nicht durch eine relative Verbesserung der Quote ersetzt werden kann.
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05

    Zur Frage der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung von Insolvenzgläubigern

    Für die Beurteilung der danach maßgeblichen Frage, ob den Insolvenzgläubigern die Kostenaufbringung unzumutbar ist, kommt es darauf an, ob ein verständiger Dritter an ihrer Stelle nicht dazu bereit wäre (Senat, Beschluss vom 12.4. 2005, 8 W 33/04, OLGR 2005, 483, 484; OLG Rostock, ZIP 2003, 1721, 1722; Musielak-Fischer, 4. Aufl. § 116 Rdnr. 9).
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 8 W 33/04

    Zur Prüfung der Gewärung von Prozesskostenhilfe an den Insolvenzverwalter

    Dies kann aber aus der Sicht eines vernünftigen Dritten, die bei der Prüfung der Zumutbarkeit auch zu berücksichtigen ist (OLG Rostock, ZIP 2003, 1721, 1722; Musielak/Fischer, a.a.O.), nicht festgestellt werden.
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